(CB) Die Zeiten, in denen die klassische XGA-Bildschirmauflösung (1.024 px × 768 px, 4:3) topaktuell war, sind lange vorüber. Auch das klassische Seitenverhältnis von 4:3 ist im Bildschirmbereich lange durch das 16:9-Bildschirmformat abgelöst worden. Modern sind heute Bildschirmauflösungen von 2K, 4K, 5K, 6K oder 8K – und die ersten 16K-Bildschirme sind auch schon erhältlich. Letztere zumindest, wenn man das entsprechende „Kleingeld“ dafür hat…
Je höher die Bildschirmauflösung, desto mehr Bildinhalt „passt“ auf den Bildschirm. Bei vorgegebener Bildschirmdiagonale – meist in „Zoll“ (= 0,0254 m bzw. 2,54 cm im metrischen System) angegeben – werden die einzelnen Rasterbildpunkte (die „Pixel“, hier verwendete Abkürzung „px“) zudem deutlich kleiner, das Bild erscheint schärfer, da das menschliche Auge die einzelnen Rasterbildpunkte nicht mehr als einzelne, voneinander getrennte Bildpunkte wahrnehmen kann. Somit sind „große“ Bildschirmauflösungen bei vorgegebenem Seitenverhältnis und vorgegebener Bildschirmdiagonale durchaus vorteilhaft für die Darstellung von Bildern auf Bildschirmen.
Die unterschiedlichen Bildschirmauflösungen führen aber zu einem Problem bei der Präsentation von Bildern, insbesondere, wenn die Bilder auf einem hochauflösenden Bildschirm bearbeitet und für eine Bildschirmpräsentation genutzt werden. Das Bild kann unbemerkt auf dem eigenen (hochauflösenden) Monitor mit einer viel zu großen Auflösung erstellt worden sein. Unbemerkt deshalb, weil man selbst vor dem eigenen Monitor nicht bemerkt, dass die schmalere Bildkante längst viel mehr Rasterpixel einnimmt, als Standard-Monitore darstellen können. Erzeugt man beispielsweise ein Bild mit einer Auflösung von 1.600 px × 1.200 px auf einem aktuellen 2K- oder 4K-Bildschirm, so ist das Bild problemlos in voller Auflösung auf dem Bildschirm darstellbar, denn diese verfügen i.d.R. über eine Auflösung von 2.560 px × 1.440 px bei 2K und von 3.840 px × 2.160 px bei 4K, jeweils bei einem Seitenverhältnis von 16:9. Allerdings sind „über“ und/oder „unter“ dem Bild bei 2K nur noch 240 px darstellbar, während seitlich rechts und/oder links noch 960 px zur Verfügung stehen. Wird dieses Bild bei voller Auflösung – d.h. ohne anpassendes Rendering – auf einem Full HD-Bildschirm mit einer Auflösung von 1.920 px × 1.080 px angezeigt, so ist das Bild zwar in der Breite, nicht mehr aber in der Höhe auf einem solchen Monitor darstellbar. Der Betrachter ist gezwungen, das Bild durch auf- oder abwärts gerichtetes Verschieben des Bildschirmausschnitts („scrollen“) zu betrachten.
Während das Scrollen bei Texten, die ja zeilenweise gelesen werden und daher eine vollständige Sichtbarkeit des Textes nicht zwingend erforderlich ist, durchaus akzeptabel ist, wird das vertikale Scrollen zum Erfassen eines Bildes in seiner Vollständigkeit eher als unangenehm bis störend empfunden. Man sollte sich daher bei der Erzeugung von Bildmaterial für eine Bildschirmpräsentation z.B. im Rahmen einer Darstellung in einer Internet-Präsenz immer an der kleinsten wahrscheinlichen Bildschirmauflösung orientieren.
Ich richte daher die Bearbeitung meiner Bilder, die ich für die Bildschirmpräsentation vorgesehen habe, immer an der aktuellen Standard-Auflösung von 1.920 px × 1.080 px aus. Nach Abschluss der eigentlichen Bildbearbeitung und dem Export der Bilddatei in voller Auflösung erzeuge ich noch eine Bilddatei mit geringerer Auflösung. Dabei lege ich die lange Kante des Bildes immer mit 1.000 px fest, für die schmale Kante ergeben sich bei einem Seitenverhältnis von 3:2 667 px. Damit ergibt sich ein Bild von etwa 0,7 Mpx, welches bei einem durchschnittlichen Monitor hinreichend groß und scharf dargestellt wird. Bei Panorama-Aufnahmen lege ich neben der Bilddatei mit voller Auflösung i.d.R. eine verkleinerte Bilddatei mit einer langen Kante, die auf 1.200 px festgelegt ist, an. Dadurch stelle ich sicher, dass bei einer Bildschirmauflösung von 1.920 px × 1.080 px auch noch genügend „Platz“ für seitliche Menü-Elemente vorhanden ist. Ich denke, dass auch das ggf. erzwungene horizontale Scrollen zum Erfassen eines Bildes mehr stört, als eine verkleinerte Bilddarstellung, die das Erfassen eines Bildes in seiner Gesamtheit zulässt.
Natürlich wird nun der eine oder die andere einwerfen, dass ein solches Skalieren von Bildern für die Bildschirmpräsentation wenigstens bei Websites mit responsiver Bilddarstellung nicht erforderlich sei, da die Bildgröße immer durch das in den für das Seitendesign verantwortlichen Stylesheets hinterlegte Größenverhältnis bestimmt werde. Es ist natürlich richtig, dass in solchen Fällen die Rendering-Software des Content Management Systems Bilder automatisch auf die darstellbare Seitengröße des Endgerätes gemäß dem in den Stylesheets hinterlegten Größenverhältnis anpasst. Leider kann es aber passieren, dass die Rendering-Software „Fehler“ macht und die Bilddarstellung nur horizontal (=in der Breite) gemäß Stylesheet-Vorgabe anpasst, das Seitenverhältnis des Bildes die Rendering-Software aber dazu „zwingt“, eine für die Bildschirmauflösung des Betrachters unpassende, zu große vertikale Anpassung vorzunehmen, um das Bild nicht zu verzerren. In diesem Fall muss der Betrachter entweder eine andere Bildschirmauflösung an seinem Monitor einstellen oder aber er kann das Bild nur durch vertikales Scrollen vollständig betrachten. Und daher präsentiere ich meine Bilder online i.d.R. in einer Auflösung, von der ich denke, dass sie auf den meisten Bildschirmgeräten ohne horizontales oder vertikales Scrollen nutzbar ist.
Die Verkleinerung der Bilddateien hat aber noch drei Aspekte, die ich ebenfalls nicht unerwähnt lassen möchte:
- Die Dateigröße der hochzuladenden Bilddatei verkleinert sich drastisch. So lassen sich natürlich viel mehr Bilddateien in dem begrenzten Speicherplatz einer Internet-Präsenz „unterbringen“ und veröffentlichen.
- Die Ladezeit eines Bildes beim Betrachten einer Webseite mit einem Browser wird durch kleine Bilddateien verkürzt, die Darstellung der Webseite wird „flüssiger“.
- Die Auflösung sollte zudem so gewählt werden, dass sich eine gute, nahezu originale Bilddarstellung auf einem Bildschirm ergibt, ohne eine ausreichende Druckqualität zu ermöglichen. Das begrenzt die unberechtigte Bildnutzung doch wenigstens etwas.
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