(CB) …ist doch eigentlich Sache des Fotografierenden, oder ? Ich meine, wenn ich ein Bild mache, es bearbeite und dann zeige, habe ich als der Schaffende auch das Recht, meinem Bild einen Titel zu geben, der meine Intention des Bildes unterstreicht.
Über die Bedeutung eines Bildtitels hatte ich ja bereits geschrieben (hier zum Beispiel). Natürlich kann es sein, dass ein Bildtitel nicht jedem Betrachtenden gefällt, seine betrachterische Interpretation in einer dem Betrachtenden nicht genehmen Art beeinflusst und so dem Betrachtenden einen inneren Konflikt beschert. Aber darf ein Betrachtender verlangen, dass der Fotografierende den bewusst gewählten Bildtitel zu ändern habe ? Darf darüber hinaus ein Kollektiv darüber abstimmen, dass der Fotografierende einen vom Kollektiv bestimmten Bildtitel zu verwenden hat ? Wer hat denn nun das Recht, ein Bild zu betiteln ?
Ich denke, dass der Fotografierende alleine das Recht hat, seine Bilder zu betiteln. Es ist sein Bild, sein Urheberrecht, sein Benennungsrecht. Und es ist das Recht eines Fotografierenden, seinem Bild auch durch die Wahl des Titels dem Betrachtenden Möglichkeiten der Interpretation zu geben oder eben auch zu nehmen. Und so ist auch die bewusste Erzeugung eines inneren Konfliktes bei Betrachtenden durchaus eine gewollte Absicht des Fotografierenden, soll sich doch der Betrachtende mit dem Bildinhalt, der Bildaussage und der dem Betrachtenden genehmen Sichtweise auseinandersetzen. Immerhin ist das ein wesentlicher Aspekt dessen, was allgemein unter „Kunst“ verstanden wird: den Betrachtenden zum Hinterfragen seiner Weltanschauung zu inspirieren.
Aber leider ist das Hinterfragen der eigenen Weltanschauung und das Verlassen der eigenen gedanklichen „Komfortzone“ nicht jedermanns Sache. Hat auch was mit „Toleranz“ zu tun…