(CB) Tätowierungen sind ja gerade ganz groß in Mode. Gerade im Sommer bin ich immer wieder erstaunt, wie viele Mitmenschen tätowiert sind und wie groß manche Tattoos auf ihrer Haut sind. Ich frage mich dann immer, ob das nicht weh tut, wenn man sich so ein Tattoo stechen lässt…
Aber das bringt mich auf einen ganz anderen Gedanken – wie ist das eigentlich rechtlich zu betrachten ? Wenn ich eine Person fotografiere, brauche ich einen „Model-Release-Vertrag“, wenn ich die Bilder weitergeben bzw. veröffentlichen möchte. §22 KunstUrhG verlangt die Einwilligung der fotografierten Person, sie hat das Recht am eigenen Bild. Neuerdings kommen noch die Bestimmungen der DSGVO hinzu, wenn die Aufnahme(n) digital erstellt und verarbeitet werden, was die Personenfotografie nicht unbedingt einfacher macht…
Wie sieht das jetzt aber aus, wenn die fotografierte Person stark tätowiert ist und die Tattoos sich auch nicht z.B. mit Kleidung verdecken lassen ? Immerhin ist so ein Tattoo auch als „Kunstwerk“ anzusehen, dessen Urheberrecht bei dem jeweiligen Tätowierer liegen dürfte, oder ?
Rechtlich betrachtet bräuchte ich dann doch auch noch eine Freigabe zur Veröffentlichung des Bildes (Tattoo) im Bild (Person) durch den jeweiligen Tätowierer oder – falls dieser bereits verstorben sein sollte – von dem aktuellen Rechteinhaber.
Ist das tatsächlich so, dass man als Person, die sich tätowieren lässt auf einen Teil seines persönlichen Rechtes sich fotografieren zu lassen und frei darüber zu entscheiden, was mit den Fotos passiert, verzichtet, wenn man sich tätowieren lässt ? Denn immerhin muss man dem Tattoo-Künstler auch ein Urheberrecht zugestehen, oder ? Vielleicht hat ja einer eine Antwort für mich…